Unternehmerisches Handeln hat vertrags- und gesetzeskonform zu erfolgen. Die erfahrenen und anwaltlich tätigen Juristen sowie technischen Fachkräfte stehen als Externe Datenschutzbeauftragte und für Beratungen in datenschutzrechtlichen Belangen, Auditierungen, Schulungen und Workshops zur Verfügung.
Datenschutzrechtliche Verstöße sind straf- und bußgeldbewehrt. Das Mindestmaß an Grundlagendokumentation für datenschutzrechtliche Verfahren als auch das Erkennen und organisatorische Analysieren von gefährdungsrelevanten Risiken hilft bei der Vermeidung von reputationsschädlichem Verhalten.
Formale gesetzliche Anforderungen bedingen pragmatische Lösungen. Branchenspezifisch und individuell werden rechtliche und organisatorische Anforderungen praxisnah und betriebsbegleitend implementiert.