Datenschutz International – Trägt die DS-GVO etwas dazu bei?

In der gesamten EU, aber auch weltweit ist sicherlich seit dem 25.05.2018 mittlerweile jeder mit dem Thema Datenschutz konfrontiert worden. Jedenfalls solche Personen und Stellen, für die es unerlässlich ist. Gerade Bereiche in denen stets mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird oder wo die Datensicherheit einen sehr hohen Stellenwert hat, wie z.B. IT-, Finanzen- und Personal, werden mittlerweile nicht an der DS-GVO vorbeigekommen sein. Dies gilt sowohl für alle Unternehmen, Behörden und Einrichtungen in der EU, wie auch für solche Stellen, welche außerhalb der EU ihren Sitz haben.

Ohne Zweifel kam es auch vor der Einführung der DS-GVO zur Berührung mit dem Datenschutz. Denn der Schutz von personenbezogenen Daten ist keine neue Erfindung der EU, welche erst mit der DS-GVO in Kraft trat. Vielmehr ist aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Vernetzung und die damit zusammenhängenden Rechte einzelner Personen aus Gesetz oder der jeweiligen Verfassung der Datenschutz gewachsen. Allerdings sind von Branche zu Branche, Unternehmen zu Unternehmen, ja sogar von Land zu Land und Kontinent zu Kontinent immer unterschiedliche Regelungen oder ein Umgang mit personenbezogenen Daten festzustellen.

Gerade deshalb ist es wichtig einen Überblick zu haben, wie der Datenschutz weltweit aussieht.

Wie steht Deutschland im weltweiten Vergleich da?

Das britische Unternehmen Comparitech hat eine Studie durchgeführt, in der ein weltweiter Vergleich des Datenschutzes erfolgte. Dabei wurden bestimmte Faktoren wie Gesetzgebung, Datenaustausch, eingesetzte Technik, verarbeitete Daten und die Datensicherheit analysiert und bewertet.

So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern gerade mal auf den viertletzten Platz (24 von 27) schafft. Denn zwar greift die DS-GVO auch hierzulande, allerdings gibt es auch viele Regelungen, Geräte und Maßnahmen die dem Schutzgedanken des Datenschutzes widersprechen. So unter anderem die Übermittlung aufgrund des Bundemeldegesetzes, das Kunsturhebergesetz, die Personalausweisgesetze und Verordnungen (Biometrie), Gesichtserkennungssoftware und viele weitere.

All diese und weitere Regelungen schwächen den Datenschutz. Ungeachtet dessen, ob diese auf legalem Wege als Gesetze erlassen wurden.

Im Übrigen, Irland (Sitz von Facebook in Europa) ist an der Spitze gefolgt von Frankreich, Portugal und Dänemark.

Hat die DS-GVO irgendeine Auswirkung auf den Datenschutz weltweit?

Das ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu sagen. Denn die DS-GVO in der jetzigen Form besteht gerade einmal um die 18 Monate. Um aber eine Auswirkung auch auf andere Länder und dessen eigenen Datenschutzgesetze feststellen zu können, muss abgewartet werden wie die gesetzlichen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern sich ändern. Dies kann mitunter Jahre beanspruchen.

Fest steht jedoch, dass gerade die DS-GVO in dessen Form in vielen Ländern sehr wohl eine Wirkung zeigt. So nehmen einige diese als Anregung ihre eigenen Regelungen anzupassen. Brasilien und Japan haben beispielsweise bereits neue Datenschutzgesetze erlassen, deren Regelungen, denen der DS-GVO in vielen Punkten ähneln. Auch große IT-Unternehmen nutzen die DS-GVO als Anstoß oder auch als Vorstoß ihre eigenen Regelungen anzupassen. Zum Teil wird auch gemeinsam mit anderen Unternehmen aber auch Regierungen an weltweit einheitlichen Standards gearbeitet, welche die DS-GVO als Vorbild sehen.

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie sollte es stets relevant sein, einen Überblick über den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem Unternehmen zu haben. Denn gerade, wenn es um die Frage der Auftragsverarbeitung geht, kommt es hier immer wieder zu erheblichen Missverständnissen und Unsicherheiten, in welche Länder denn nun Daten übermittelt werden können bzw. wie und wann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen ist.

Jedenfalls dürfte es mit der Zeit zu einigen positiven Auswirkungen und Änderungen kommen, denn Länder wie Brasilien, Thailand, Japan und USA (einzelne US Bundesstaaten) verbessern ihre eigenen Regelungen im Umgang mit den Datenschutz und der Datensicherheit.

Dies dürfte dann auch positive Auswirkungen auf die Fragen der Übermittlung von Daten in Drittstaaten haben, da diese in der Regel nur dann erfolgen dürfen, soweit entsprechende Sicherheiten gegeben sind. Wenn also weltweit die Datenschutzgesetze verbessert werden und diese einen ähnlichen Schutz wie die DS-GVO bieten, so wäre ein Angemessenheitsbeschluss der EU oder andere Abkommen mit den Staaten denkbar, sodass der Datenaustausch hier erleichtert wird. Gerade eine solche Maßnahmen gab es bereits mit Japan.  

Es ist also immer von Vorteil den internationalen Vergleich zu haben, wie es mit dem Datenschutz steht. Denn bei bei etwaigen wirtschaftlichen Plänen zu bestimmten Ländern, kann dies Auswirkungen auf den eigenen Datenschutz haben. Sie sollten demnach stets beim Datenaustausch in Länder außerhalb der EU mit ihrem Datenschutzbeauftragten und ihrem IT-Verantwortlichen kommunizieren, um einen Überblick zu haben.

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