BGH fällt Urteil zu Cookie-Einwilligungen
Was durch ein Urteil des EuGH im Herbst 2019 (https://www.datarea.de/eugh-urteil-vom-01-10-2019-zum-thema-cookies/) bereits absehbar war, hat sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechtssache Planet 49 nun bestätigt:
Beim Einsatz von technisch nicht notwendigen Cookies ist eine Einwilligung der Webseitenbesucher notwendig. Damit haben einfache Cookie-Banner mit einer reinen Information oder einem Opt-Out zum Einsatz von Cookies nun endgültig ausgedient.
Von nun an, müssen sich für den Einsatz von Cookies, die für Werbe- und Trackingmaßnahmen sowie zur Profilbildung genutzt werden, Einwilligungen eingeholt werden. Jedoch sind nicht nur Cookies, welche diese Zwecke verfolgen, von dem Einwilligungserfordernis umfasst, sondern auch andere Technologien wie Pixel oder Fingerprinting.
Ausgenommen sind hiervon technisch notwendige Cookies wie User-Input-Cookies, Authentifizierungscookies, Cookies zur Anpassung der Benutzeroberfläche oder Multimedia-Player-Sitzungscookies.
Was ist nun zu tun?
Falls die betriebenen Webseiten nicht schon nach dem Urteil des EuGH auf entsprechende Einwilligungserfordernisse umgestellt wurden, sollte dies nun spätestens jetzt erfolgen, sonst droht ein erhebliches Haftungsrisiko. Werden Cookies ohne Einwilligung der Webseitenbesucher eingesetzt, stellt dies einen Datenschutzverstoß und einen Verstoß gegen das Telemediengesetz (TMG) dar.
Für jedes eingesetzte Tracking-/Werbe-Cookie oder ähnliche Technologien muss sich eine Einwilligung eingeholt werden. Die Einwilligung kann auch für bestimmte Gruppen von Trackingmaßnahmen auf einmal erfolgen und kann in der Praxis beispielsweise über eine Checkbox mit Setzen eines Hakens passieren.
Außerdem sollte vor der Einwilligung über die Art und die Funktion des Cookies sowie über die Lebensdauer, Datenverarbeitungsvorgänge und mögliche Datenübermittlungen aufgeklärt werden.
Diverse Anbieter können mittlerweile entsprechende Lösungen für das Einholen der Einwilligungen anbieten. Gerne können wir bei der Suche nach einer Lösung aus dem datenschutzrechtlichen Blickwinkel weiterhelfen.