Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Rat der EU für Position zur ePrivacy-Verordnung
Nachdem die EU-Mitgliedsstaaten und die EU selbst seit nunmehr vier Jahren an der ePrivacy-Verordnung arbeiten, gibt es hierzu seit langem mal wieder etwas Neues zu vermelden.
Die ePrivacy-Verordnung sollte eigentlich als Ergänzung zur DSGVO EU-weit Regeln für die digitale Kommunikation und Datenschutz aufstellen. In sämtlichen europäischen Institutionen herrschen aber so unterschiedliche Meinungen, Standpunkte und Interessen, dass bisher keine Einigung über eine finale Version erzielt werden konnte. Die ePrivacy-Verordnung galt zwischenzeitlich auch schon als gescheitert.
Nun hat der Europäische Rat eine Entwurfsfassung der ePrivacy-Verordnung verabschiedet, die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber deutlich kritisiert:
Die Verordnung in dieser Fassung wäre ein schwerer Schlag für den Datenschutz und würde das herrschend Datenschutzniveau gefährden.
Insbesondere kritisiert der BfDI die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (welche durch viele Gerichtsentscheidungen schon als unzulässig angesehen wurde), die Streichung des Widerspruchsrechts und der Datenschutz-Folgenabschätzung bei den Regelungen für das Internet. Zusätzlich hierzu sollen durch den Entwurf „Cookie-Walls“ zulässig werden. Hinter diesem Begriff steckt eine sogenannte „take it or leave it“-Logik für den Einsatz von Cookies. Das heißt, ein Webseitenbesucher stimmt entweder allen Cookies und den damit verbundenen Datenerhebungen zu oder er lässt es eben einfach sein, weil er hiermit nicht einverstanden ist und kann damit die entsprechende Webseite gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen.
Hört man von diesen Regelungen, lässt sich mutmaßen, dass die Internetwirtschaft bei ihrer Lobbyarbeit ganze Arbeit geleistet hat. Da die zuvor genannten Kritikpunkte insbesondere für Unternehmen, welche Daten sammeln, einiges an Erleichterungen zu den bisher geltenden Regelungen der DSGVO bedeuten.
Für die betroffenen Privatpersonen und Internetnutzer klingt dies jedoch eher nach erheblichen Einschränkungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Genau aus diesem Grund kündigt der BfDI auch an, dass er sich in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat der EU und EU-Parlament auf nationaler sowie europäischer Ebene dafür einsetzen wird, dass die e-Privacy-Verordnung nicht zu einer Schwächung des Datenschutzes beitragen wird.