Bundesdatenschutzbeauftragter warnt Behörden vor der Benutzung von WhatsApp
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat kürzlich in einem Schreiben die Bundesbehörden noch einmal ausdrücklich vor der Nutzung von WhatsApp gewarnt:
„Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass der Einsatz von WhatsApp für eine Bundesbehörde ausgeschlossen ist“ schrieb er an alle Bundesministerien und Bundesbehörden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für deren datenschutzrechtliche Überwachung zuständig. Er betonte, dass auch in der Corona-bedingten Ausnahmesituation, in der sich andere Kommunikationswege mit den Bürgern erschlossen werden mussten, darauf geachtet werden sollte, dass datenschutzrechtliche Regeln eingehalten werden.
Er warnte beim Einsatz von WhatsApp insbesondere davor, dass möglicherweise Daten an Facebook für Werbezwecke und zur Bildung von Profilen weitergegeben werden. Auch wenn die Kommunikation mit WhatsApp zwischen den Anwendern Ende-zu-Ende-verschlüsselt wird und damit nur von Sender und Empfänger lesbar ist, sollen wohl auch Metadaten wie IP-Adresse, Standortdaten und Informationen über das Smartphone erhoben und an Facebook weitergegeben werden. Diese Weitergabe wäre nicht datenschutzkonform, da der Nutzer (in diesem Fall der Bürger) nicht über diese Datenverarbeitung aufgeklärt wird.
WhatsApp äußerte sich hierzu eher knapp und merkte an, dass keine Chatverläufe mitgelesen werden können und keine Metadaten an Facebook weitergegeben werden.
Es ist mittlerweile weitläufig anerkannter Konsens, dass Unternehmen und Behörden davon abgeraten wird, WhatsApp zu nutzen, da aufgrund der angesprochenen Probleme nicht ausgeschlossen werden kann, dass Daten für nicht gerechtfertigte Zwecke genutzt werden. Aufgrund einer gewissen Intransparenz von WhatsApp und Facebook bei der Datenverarbeitung lässt sich der Messenger nicht ohne Weiteres als datenschutzkonform bezeichnen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat darauf aufgrund von einigen Bürgerbeschwerden nun noch einmal explizit hingewiesen.
Was der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Wirkbereich für Bundesbehörden und -ministerien gelten lässt, lässt sich aber natürlich auch auf Unternehmen und kommunale sowie Landesbehörden und Ämter übertragen.
WhatsApp lässt sich derzeit nicht als datenschutzkonform empfehlen und eine Nutzung kann zu Datenschutzverstößen führen. Solange das Unternehmen hier nicht transparenter wird und eindeutig darlegt, dass keine Weitergabe von Daten an Facebook stattfindet, wird es wohl vorerst auch dabei bleiben. Alternative Messenger sind deshalb zu empfehlen.