Ist Ihre Facebook-Seite jetzt illegal?
Um auch in den sozialen Medien präsent zu sein, setzen viele Unternehmen auf eine eigene Facebook-Seite/Fanpage. Dass Facebook datenschutzrechtlich problematisch ist, dürfte den meisten schon bekannt sein.
Doch was genau ist hier das Problem?
Die Meta Platforms als Betreiber des Facebook Dienstes nutzt die Daten der Facebook Mitglieder, um zielgerichtet im Auftrag von Unternehmen, Verbänden und Parteien Werbung schalten zu können. Allerdings ist es immer noch weitestgehend unklar, welche und wie hierfür personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Nach dem Europäischen Gerichtshof, der in einer Entscheidung der Auffassung der Aufsichtsbehörden gefolgt ist, haben Betreiber von Facebook-Fanpages eine Mitverantwortung für die Verarbeitung von Nutzerdaten. Damit wird von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Fanpage- und Plattformbetreiber ausgegangen.
Als gemeinsame Verantwortliche müssen sie also die Vorgaben der DS-GVO einhalten und dafür auch eine gemeinsame Vereinbarung schließen, die die Anforderungen von Art. 26 DS-GVO erfüllt. Hierzu muss man aber wissen, dass das aktuelle Addendum, das Meta Platforms vorgelegt hat, diese Anforderungen nicht erfüllt.
Problematisch ist hier, dass Sie als Mitverantwortlicher nicht genau wissen, welche Datenverarbeitung stattfindet. Somit können Sie auch keine rechtkonforme Datenverarbeitung sicherstellen.
Was heißt das nun für Ihre Facebook-Seite?
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann aktuell nicht rechtskonform durchgeführt werden, somit ist der Betrieb von Facebook-Fanpages rechtswidrig. Eine Übergangsfrist gibt es hier nicht. Verantwortliche können in dieser Situation nur eine Deaktivierung ihrer Fanpages vornehmen, bis sie in der Lage sind, ihre Pflichten aus der DS-GVO zu erfüllen.
Dies kann auch auf die Nutzung von anderen Social Media Plattformen übertragen werden. Eine gerichtliche Klärung gab es hierzu noch nicht, allerding gleichen sich die Umstände, sodass die rechtliche Bewertung auch übertragbar ist.
Sicher fragen Sie sich, warum die Aufsichtbehörden im Hinblick auf diese Thematik nicht direkt gegen Meta vorgeht. Die Meta Platforms haben ihren europäischen Sitz in Irland. Nach der DS-GVO sind also die irischen Datenschutzaufsichtsbehörden zuständig für die Aufsicht von u.a. Facebook.
Als unmittelbar zuständige Aufsichtsbehörden für die Betreiber von Fanpages gehen die deutschen Aufsichtsbehörden – im Einklang mit dem Gebot der Effektivität der Gefahrenabwehr – gegen die hiesigen Betreiber von Fanpages vor.
Was heißt das für Sie?
Solange der Betrieb einer Facebook-Seite nicht rechtskonform durchgeführt werden kann, stellt der weitere Betrieb einen Verstoß gegen das TTDSG und die DS-GVO dar. Da die datenschutzrechtlichen Probleme bei Facebook-Fanpages weitestgehend unabhängig von deren jeweiligen Inhalten bestehen, können sie auch nicht durch eine Anpassung der Inhalte, sondern ausschließlich durch Abschalten der Seite gelöst werden. Sobald hinreichende Nachbesserungen durch Meta-Platforms dazu geführt haben, dass eine datenschutzrechtliche Konformität gegeben ist, könnte eine Facebook-Fanpage dann wieder in Betrieb genommen werden.