Löschkonzept – darum ist es notwendig und sinnvoll

Jedes Unternehmen und jede Organisation sollte ein Löschkonzept haben, auch Ihres. Wieso? Das klären wir heute.

Einfach gesagt, handelt es sich bei einem Löschkonzept, um ein Dokument in dem sämtliche Informationen und Anforderungen über das Löschen personenbezogener Daten im Unternehmen zusammengetragen sind. Es enthält Infos darüber wie und wann personenbezogene Daten gelöscht werden. Außerdem findet sich im Löschkonzept, wie das Löschen von Daten überwacht wird und wie die sichere Aufbewahrung von Daten sichergestellt wird, welche aufgrund gesetzlicher Fristen noch nicht gelöscht werden können und dürfen. Sinnvoll ist auch im Löschkonzept einen Prozess festzulegen, wie mit Betroffenenanfragen bezüglich der Löschung zu verfahren ist.

Ein vernünftiges Löschkonzept bietet Ihnen auch einige Vorteile.

Zunächst einmal hilft es gesetzliche Anforderungen und Regelungen zu erfüllen und sich an sämtliche geltende Datenschutzgesetze zu halten, wenn es um die Löschung personenbezogener Daten geht.

Weiterhin hilft ein Löschkonzept bei der Wahrung der Privatsphäre betroffener Personen, denn es stellt sicher, dass die nicht mehr benötigten Daten ordnungsgemäß gelöscht werden.

Für Sie als Unternehmen ein ganz entscheidender Vorteil eines Löschkonzeptes ist natürlich die Vermeidung von Datenschutzverletzungen, da durch das Löschkonzept die ordnungsgemäße Löschung personenbezogener Daten, welche nicht mehr benötigt werden, gewährleistet werden kann.

Zu guter Letzt soll noch das effektivere Datenmanagement als Vorteil angeführt sein. Dadurch, dass das Löschkonzept die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Löschung nicht mehr benötigter personenbezogener Daten festlegt, können Daten in Ihren Systemen effektiver verwaltet werden und durch etablierte Löschroutinen auch für die Verringerung des Speicherplatzbedarfs sorgen.

Prüfen Sie also am besten direkt einmal, ob bei Ihnen ein Löschkonzept vorhanden ist und genutzt wird, denn es wird Ihnen datenschutzrechtlich einige Handgriffe erleichtern und ist auch als Teil des Datenschutzkonzeptes vorgeschrieben.

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