Vergleich von Datenschutzaufsichtsbehörden in der EU bezüglich Ausstattung
Der Europäische Datenschutzausschuss EDPB hat die Europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden bezüglich ihrer finanziellen und personellen Ausstattung verglichen: https://edpb.europa.eu/system/files/2021-08/edpb_report_2021_overviewsaressourcesandenforcement_v2_0.pdf
Hieran lässt sich erkennen, dass Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Staaten mit Abstand am meisten personelle und finanzielle Ressourcen für die Datenschutzbehörden aufbringt.
Es ist jedoch zu betonen, dass Deutschland sich als einziger Mitgliedsstaat 18 Aufsichtsbehörden leistet, alle anderen Mitgliedsstaaten haben eine zentrale Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zu den Zahlen:
Budget:
- 94.793.900€ für das Jahr 2021 in Deutschland
- Auf Platz 2 folgt Italien (35.627.273€) und auf Platz 3 die Niederlande (26.274.528€)
Deutschland gibt also mit Abstand deutlich mehr für die Datenschutzaufsichtsbehörden aus. Dies lässt sich sicherlich zum einen dadurch erklären, dass Deutschland auch die größte Bevölkerungszahl in der EU hat zum anderen aber auch damit, dass für 18 Behörden auch 18 Standorte mit entsprechender Infrastruktur und Mitarbeiteranzahl bezahlt werden müssen.
Die Behörden wurden dazu befragt, ob sie mit ihrer finanziellen Ausstattung zufrieden sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dies verneinten 82% der EU-Behörden (darunter Deutschland) und 18% sind mit der finanziellen Ausstattung einverstanden.
Dieses Ergebnis ist allerdings auch nicht verwunderlich, dass sich öffentliche Behörden selten darüber beschweren, dass Sie mit genügend finanziellen Mitteln zur Aufgabenerfüllung ausgestattet sind.
Im Vergleich zu 2020 ist außerdem noch zu bemerken, dass bei den meisten Aufsichtsbehörden das Budget nahezu gleichbleibend oder sogar steigend ist. Die EU-Staaten investieren also in den Datenschutz.
Mitarbeiter:
- Platz 1: Deutschland, 1083 Beschäftigte 2021
- Platz 2: Polen, 243 Beschäftigte
- Platz 3: Frankreich, 225 Beschäftigte
Die Mitarbeiterzahl ist bei den untersuchten Behörden seit 2020 überall gestiegen, dem Thema Datenschutz wird also auch personell Rechnung getragen. 14% der Aufsichtsbehörden sind mit ihrer personellen Situation zufrieden, 86% wünschen sich mehr Mitarbeiter, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Bei den meisten Aufsichtsbehörden scheint also zur Erfüllung ihrer Aufgaben wie Beratung, Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen und Untersuchung von Datenschutzverstößen Personalmangel zu herrschen.
Deutschland führt auch diese Statistik mit beträchtlichem Abstand an, was sich ebenfalls auf die 18 einzelnen Aufsichtsbehörden zurückführen lässt.
Zahlen sich die hohen Investitionen aus?
Vergleicht man die Ausstattung mit Budget und Mitarbeitern mit den bearbeiteten Fällen durch die Datenschutzaufsichtsbehörden, so werden in Deutschland mit 62.451 Fällen im Jahr 2020 auch deutlich die meisten Fälle bearbeitet (Platz 2: Niederlande mit 24.640 Fällen, Platz 3 Irland: 17.830 Fälle). Insofern besteht im Vergleich keine Diskrepanz zwischen den bearbeiteten Fällen und den aufgewendeten Ressourcen.
Die Schlagzeilen machen jedoch andere Aufsichtsbehörden wie die CNIL in Frankreich oder auch kürzlich die kleine Luxemburgische Datenschutzaufsicht mit einem Rekordbußgeld gegen Amazon in Höhe von 746 Mio. Euro.
So entsteht oft der Eindruck, dass die Datenschutzaufsicht in Deutschland häufig ein zahnloser Tiger ist oder nur unwichtige Fälle bearbeitet. In der Realität ist es aber wohl wirklich so, dass die Aufsichtsbehörden tun was sie können, um mit ihren Mitteln die Anfragen und Fälle zu bearbeiten, aber doch häufig etwas liegen bleibt.