Angemessenheitsbeschluss früher als geplant – Datenübertragungen in die USA werden wieder einfacher

Der für das erste Quartal 2023 angekündigte Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA kommt wohl nun schon früher als gedacht. Nach Prüfung des US-Rechtsrahmens hat die Europäische Kommission nun den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses für den transatlantischen Datenverkehr vorgelegt. Es fehlt jetzt nur noch die Zustimmung der EU-Staaten.

Der neue Entwurf für den Angemessenheitsbeschluss bezieht die Schrems-II-Entscheidung von 2020 mit ein und soll die dort geäußerten Bedenken ausräumen. Es wurde geprüft, ob Garantien geboten werden, welcher mit denen der EU vergleichbar sind. Hierbei wurde an das von Präsident Biden im Oktober unterzeichnete US-Dekret (wir berichteten) angeknüpft. US-Unternehmen können sich dann dem Datenschutzrahmen anschließen, indem sie sich zur Einhaltung der entsprechenden Datenschutzregelungen verpflichten.

Außerdem soll dann auch gewährleistet werden, dass EU-Bürgern Rechtsbehelfsverfahren offenstehen, welche unabhängig und unparteiisch sein sollen. US-Behörden und US-Nachrichtendienste sollen außerdem nur beschränkt Zugriff auf Daten von EU-Bürgern bekommen. Nämlich nur dann, wenn zum Beispiel die nationale Sicherheit bedroht ist.

Der Entwurf wird nun dem Europäischen Datenschutzausschuss vorgelegt und im Anschluss muss noch die Zustimmung eines Ausschusses eingeholt werden, welcher sich aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Wenn der Entwurf alle Stationen durchlaufen hat, kann die Kommission den endgültigen Angemessenheitsbeschluss annehmen.

Nach unserer letzten Schocknachricht zu Microsoft 365 können Sie nun also zunächst einmal aufatmen. Der Angemessenheitsbeschluss steht quasi in den Startlöchern und damit wird die Nutzung des Dienstes und auch anderer Produkte und Services aus den USA wieder einfacher.

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