Datenschutz 2023 – was kann Sie erwarten
Datenübermittlungen in die USA
Die Datenübermittlungen in die USA sind seit Schrems II kaum noch datenschutzrechtlich sicher möglich und mit etlichen Hürden verbunden. Hierzu haben wir bereits berichtet, dass hier ein neuer Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss ausgearbeitet wurde. Hier könnte es in diesem Jahr endlich wieder möglich werden Services und Tools von US-amerikanischen Unternehmen datenschutzkonform zu nutzen. Dies wird vielen Unternehmern das Leben erleichtern in Anbetracht der Tatsache, dass viele oft und gern genutzte Tools von US-amerikanischen Firmen bereitgestellt werden, wie beispielsweise Microsoft.
Neue EU-Dateninitiativen
Durch neue Dateninitiativen sollen die Modalitäten für die Weitergabe, den Schutz und den Zugriff auf Daten geändert werden. Dazu werden insbesondere Organisationen gezwungen, welche einen Wert aus personenbezogenen Daten ziehen.
Neue Standardvertragsklauseln
Im Juni 2021 wurden die neuen Standardvertragsklauseln durch die Europäische Kommission erlassen. Diese gelten seit Ende September 2021 für alle neuen Verträge. Diese neuen Standardvertragsklauseln sind modular aufgebaut und decken alle praktisch relevanten Varianten des Datentransfers ab. Hier hatten Unternehmen bis Ende 2022 Zeit auf diese Standardvertragsklauseln umzustellen.
2023 kommen also einige Themen auf Unternehmen zu und Sie haben jetzt zumindest einen kleinen Überblick. Wie es sich schlussendlich entwickelt und am Ende kommt, bleibt abzuwarten. Solange Sie sich an die aktuell geltenden Regelungen und Vorgaben halten, können Sie auch Neuerungen wenig erschüttern.