Datenschutzaufsicht Rheinland-Pfalz erlässt erste Untersagungsanordnungen wegen Nutzung von Google Analytics
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat in seinem Newsletter bekannt gegeben, dass bereits Untersagungsverfügungen gegen Betreiber von Webseiten wegen dem Einsatz von Google Analytics und anderen ähnlichen Analysetools erlassen wurden.
Der LfDI teilt hierzu folgendes mit:
„Der LfDI hat in einer Reihe von Verfahren eine Anweisung an Webseitenbetreiber erlassen. Hierin wird gefordert, die Webseite so umzustellen, dass die Übermittlung von Nutzungsdaten an andere Anbieter nur aufgrund informierter und ausdrücklicher Einwilligung der Webseitennutzer durchgeführt wird. Insbesondere geht es hier um die Nutzung der Dienste von Google Analytics und Google Remarketing.“
Webseitenbetreiber, welche keine entsprechende Einwilligung auf Ihrer Webseite zur Nutzung von Google Analytics und Remarketing einfordern, die transparent über diese Datenverarbeitung und Datenweitergabe informiert, wurden hiermit also verpflichtet diese Praktik einzustellen oder die Webseite datenschutzkonform umzugestalten.
Mit dieser Einschätzung waren anscheinend nicht alle Webseitenbetreiber, welche eine solche Verfügung erhalten haben, einverstanden und haben sich gewehrt, sodass es diesbezüglich zu mehreren Gerichtsverfahren kommen wird.
Das VG Mainz konnte zu einem dieser Fälle bereits folgendes vermelden:
„In einem ersten Gerichtsverfahren zu einer solchen Anweisung hat der Webseitenbetreiber nunmehr auf die Nutzung von Google Analytics verzichtet.
Das VG Mainz hat die Anwendbarkeit von Art. 6 DS-GVO auf diese Fallkonstellation bestätigt und die Ausführungen zum überwiegenden Interesse der Nutzer als „grundsätzlich überzeugend“ gewürdigt.
Weitere Verfahren zu diesem Thema sind anhängig.“
Hier wurde zunächst also gerichtlich bestätigt, dass die Rechtsgrundlagen nach Art 6 DS-GVO auch für die Datenverarbeitung beim Einsatz von Analysetools Geltung haben. Diese Feststellung ist für Datenschützer keine Überraschung. Es zeigt aber, dass Bewegung in das Thema kommt. Weitere Urteile sind mit Spannung zu erwarten.
Aus diesen Vorgängen lässt sich insgesamt schließen, dass die Datenschutzbehörden nun verstärkt den Einsatz von Analyse- und Remarketing-Tools auf Webseiten überprüfen und bei fehlenden oder inkorrekten Einwilligungen auch dagegen vorgehen. Webseiten sollten also beim Einsatz von Analyse- und Remarketing-Tools mit entsprechenden Einwilligungen ausgestattet werden. Rein informative Cookiebanner sind hierfür wohl nicht mehr ausreichend.
Mit Spannung wird ebenfalls das „Planet 49“-Urteil des BGH erwartet, welches Klarheit über den Einsatz und Informations- und Einwilligungspflichten von Cookies allgemein bringen soll. Die Verhandlung hierzu startete am 30.01.2020 und ein Urteil wurde für den 28.05.2020 angekündigt. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir darüber berichten.