Die Bundesregierung darf keine Facebook-Fanpage mehr haben
Der Bundesdatenschutzbeauftrage hat das Bundespresseamt aufgefordert, die Facebook-Fanpage der Bundesregierung abzuschalten und dafür eine Frist gesetzt.
Facebook-Fanpages kennen wir alle und jeder war vermutlich schon einmal auf einer solchen Seite. Sei es um aktuelle News, Beiträge oder Kommentare zu lesen oder zu verfassen. Auch die Bundesregierung und viele andere Behörden betreiben eine solche Fanpage auf Facebook, um mit den Bürgern interagieren zu können und Infos oder News zu teilen. Dafür, dass die Datenschutzgrundsätze eingehalten werden, gibt es allerdings keinen Nachweis und somit ist der Betrieb von Facebook-Fanpages nicht datenschutzkonform. Vor allem Behörden sollten hier, laut Bundesdatenschutzbeauftragtem Kelber, vorbildlich agieren und sich an Recht und Gesetz halten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat daher nunmehr die Abschaltung der Fanpage von der Bundesregierung bzw. dem Bundespresseamt gefordert. Kelber verwies auf eigene Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, dass eine datenschutzkonforme Nutzung von Facebook-Fanpages nicht möglich ist.
Damit entflammt ein jahrelanger Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und verschiedenen Behörden erneut. Das Bundespresseamt kann nun gegen Kelbers Anordnung klagen, was den Streit weiter in die Länge ziehen könnte.
Facebook-Fanpages sind im Datenschutz generell ein heikles Thema und immer mit Vorsicht zu genießen, da eine datenschutzkonforme Nutzung nicht gewährleistet werden kann. Dazu haben wir bereits einige Artikel für Sie verfasst. Unter anderem: https://www.datarea.de/ist-ihre-facebook-seite-jetzt-illegal/ oder https://www.datarea.de/facebook-fanpages-von-behoerden/.