EDSA setzt Task Force für Beschwerden gegen Nutzung von Facebook- und Google-Services ein

Der Bundesdatenschutzbeauftragte und dessen Kollegen vom Europäischen Datenschutzausschuss haben sich darauf geeinigt eine Task Force zu Bearbeitung der Beschwerden zur Nutzung von Google- und Facebook-Diensten zu gründen. Damit sollen die Fälle auf europäische Ebene einheitlich und schnell bearbeitet werden.

Es handelt sich dabei um Beschwerden der Organisation None-of-your-Business, welche nach der Verkündung des Schrems II-Urteils in Zusammenhang damit eingegangen sind. Nachdem der Privacy-Shield vom EuGH als unwirksam erklärt wurde, stiegen die beiden Unternehmen Google und Facebook auf die Standardvertragsklauseln als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA um. Nach dem Urteil hat die NGO None-of-your-Business Beschwerden über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung von Unternehmen, welche Google und Facebook-Dienste nutzen bei verschiedenen nationalen europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden eingereicht.

Die Task-Force soll die Bearbeitung dieser Beschwerden koordinieren und dafür sorgen, dass eine einheitliche Bewertung am Ende des Prozesses steht. Dies ist als sinnvoll zu bewerten, damit kein europäischer Flickenteppich im Umgang mit den Konsequenzen aus der Unwirksamkeit des Privacy-Shields entsteht.

Die Arbeitsergebnisse der Task Force dürften beispielsweise Auswirkungen auf Webseitenbetreiber haben welche Cookies und Analysetools von Google und Facebook nutzen.

Weiterhin hat der EDSA in diesem Zusammenhang auf Betreiben von Deutschland und Frankreich noch eine weitere Task Force eingesetzt:

Der EuGH hat in seinem Urteil gefordert, dass für die Standardvertragsklauseln, welche ersatzweise als Rechtsgrundlage für den Privacy Shield dienen können, „zusätzliche Maßnahmen“ getroffenen werden müssen, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu garantieren. Die Task Force soll nun klären, ob die Unternehmen diese zusätzlichen Maßnahmen umgesetzt haben und soll Kriterien für die Bewertung einer Datenübermittlung und zusätzliche Maßnahmen erarbeiten.

Dieser Vorstoß des EDSA ist positiv zu bewerten. Da hiermit vermieden wird, dass jede europäische Aufsichtsbehörde ihre eigene Rechtsaufassung vertritt. Weiterhin lässt sich darauf hoffen, dass durch die Task Force wesentlich schneller Rechtssicherheit hergestellt wird. Die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden haben also den Ernst der Lage erkannt und begegnen diesem auch mit den entsprechenden Maßnahmen.

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