FAQ zur Verantwortlichkeit im Sinne des Datenschutzes

„Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „gemeinsame Verantwortlichkeit“: Diese Begriffe gehören zu den Grundbegriffen des Datenschutzes und sorgen dennoch häufig für Verwirrung. Denn mit der Verantwortlichkeit wird im Datenschutz geregelt, wer die datenschutzrechtlichen Regeln einzuhalten, die Verarbeitungszwecke zu bestimmen, Schutzmaßnahmen zu treffen, Meldungen zu machen oder auch Betroffenenrechte zu erfüllen hat.

Die Definition dieser Begriffe ist in Art. 4 der DS-GVO klar geregelt. Im realen Leben sind solche juristischen Definitionen jedoch nicht immer so ganz einfach anzuwenden. Deshalb entstehen immer wieder Fragen zu Verantwortlichkeit, die sich auch auf die oben genannten Themen auswirken.

Aus diesem Grund hat sich das LfDI Baden-Württemberg nun noch einmal diesem Thema gewidmet und eine FAQ-Liste entworfen, die die häufigsten Fragen zum Thema Verantwortlichkeit aufklären sollen: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zur-abgrenzung-der-verantwortlichkeiten-und-des-konzepts-der-auftragsverarbeitung/

Es werden grundsätzliche Fragen geklärt, beispielsweise, ob man gleichzeitig Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter sein kann, aber auch praktische Fragen wie: Was soll ein Auftragsverarbeiter tun, wenn er Anfragen zur Ausübung von der Betroffenenrechte bekommt?

Die Fragen werden durch das LfDI so knapp wie möglich beantwortet und die Antworten können bei Unsicherheit schnell weiterhelfen. Allerdings fallen die Erörterungen teilweise auch etwas zu knapp und damit unverständlich aus.

Die FAQ sind aber dennoch für einen ersten Blick sehr zu empfehlen, wenn es Fragen zum Thema Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit gibt. Sollten jedoch auch nach Konsultation der FAQ noch Unsicherheiten bestehen, scheuen Sie sich nicht und befragen Ihren Datenschutzbeauftragten.

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