Großbritannien kündigt Abwendung von der DSGVO an

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU kündigte der Britische Kulturminister Oliver Dowden, welcher auch für Digitales verantwortlich ist, an, dass sich das Land neue Datenschutzgesetze geben werde, welche von der DSGVO abweichen. Großbritannien will damit erstmalig nach dem Brexit von europäischer Gesetzgebung abweichen und seine Unabhängigkeit von der EU zu seinem Vorteil nutzen. Dies passiert nun ausgerechnet im Datenschutz.

Laut Dowden sollen die neuen Regeln das Wirtschaftswachstum fördern, den Datenschutz entbürokratisieren und den Austausch von Daten mit anderen Staaten erleichtern.

Was soll sich ändern?

Insbesondere für kleinere Unternehmen und Wohltätigkeitsorganisationen soll weniger bürokratischer Aufwand entstehen indem Dokumentationspflichten aufgeweicht werden. Welche Dokumentationspflichten gemeint sind, wurde noch nicht bekannt gegeben.

Auch bezüglich Cookies sollen laut Dowden „sinnlose“ Cookie-Banner abgeschafft werden. Es soll zwar weiterhin bei besonders risikoreichen Datenerhebungen durch Cookies eine Einwilligung eingeholt werden müssen. Grundsätzlich soll sich die Anzahl von Cookie-Bannern und Einwilligungen verringern.

Weiterhin will Dowden mehr internationale Datenpartnerschaften. Aus seiner Sicht sind die bisher von der EU erlassenen Angemessenheitsbeschlüsse mit 13 Staaten nicht ausreichend und die bei der Überprüfung von anderen Staaten bezüglich des Datenschutzes zu langsam. Die Datenübermittlung in Staaten mit starkem Wirtschaftswachstum wie Brasilien, Indien oder Indonesien soll erleichtert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu nutzen. Abschließend lässt sich sagen, dass Großbritannien damit ankündigt sich vom europäischen Datenschutzrecht und damit von der DSGVO zu emanzipieren.

Was folgt aus dieser Ankündigung?

Ein Gesetzesentwurf liegt bisher noch nicht vor, soll aber im Laufe des Septembers folgen. Die EU hat diesbezüglich bereits angekündigt, die neuen Regelungen zu prüfen, um zu klären, ob der Angemessenheitsbeschluss vom Juni 2021 noch aufrechterhalten werden kann. Die EU hat bereits angekündigt, dass sie den Angemessenheitsbeschluss jederzeit wieder aufheben kann, wenn sich bei der Prüfung ergibt, dass in Großbritannien kein gleichwertiges Datenschutzniveau mehr herrscht.

Die problemlose Datenübermittlung zwischen EU und Großbritannien steht damit auf der Kippe. Es droht ein ähnliches Szenario wie nach dem Schrems II-Urteil bezüglich der Datenübermittlung in die USA.

Grundsätzlich klingt die Ankündigung von weniger Bürokratie beim Datenschutz äußerst positiv. Auf den zweiten Blick ist aber zu befürchten, dass von der Datenschutzreform in Großbritannien besonders die Rechte der Betroffenen beschnitten werden, um Unternehmen weitreichendere Eingriffe zu ermöglichen. Auch wenn das EU-Datenschutzrecht sicher noch nicht perfekt ist und vieles aufgrund fehlender Gerichtsentscheidungen noch unklar, so haben doch alle Regeln ihren Zweck und erfüllen diesen auch mal mehr, mal weniger.

Es wird abzuwarten sein, ob Großbritannien mit neuen Regeln eine „weltweit führende Datenpolitik“ entwirft, welche anderen zum Vorbild gereicht. Bisher steht jedoch hauptsächlich die Befürchtung im Raum, dass durch das Aufweichen von Regeln die Datenübermittlung zwischen EU und Großbritannien erschwert wird und der Angemessenheitsbeschluss zurückgenommen wird.

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