Kartellrecht und Datenschutz – Ein BGH-Urteil gegen Facebook

Der Bundesgerichtshof hat durch einen Beschluss (KVR 69/19 – Beschluss vom 23. Juni 2020) verfügt, dass Facebook seine Datenverarbeitung gegenüber den Nutzern einschränken muss. Erstaunlich daran ist, dass dieser Beschluss nicht aus einem datenschutzrechtlichen Konflikt zwischen einer Datenschutzaufsichtsbehörde und Facebook resultiert, sondern aus einer Verbotsverfügung des Bundeskartellamts (BKartA) gegen die Social Media Plattform. Hier hat eine Entscheidung aus dem Kartellrecht Auswirkungen auf den Datenschutz.

Was hat das Bundeskartellamt entschieden?
Das Bundeskartellamt ist für die Durchsetzung des Kartellrechts und damit für die Erhaltung des Wettbewerbs zuständig. In diesem Zusammenhang hat das BKartA im Jahr 2019 eine Verbotsverfügung gegen Facebook erlassen, in der es monierte, dass Facebook für das soziale Netzwerk auch Daten von Drittanbietern wie WhatsApp oder Instagram sammelt und verknüpft, um Profile zu erstellen. Eine Zustimmung hierfür wird von Facebook nicht eingeholt, daher müsse Facebook diese Datenverarbeitung einschränken. Das Bundeskartellamt ist der Ansicht, dass Facebook eine marktbeherrschende Stellung innehat und diese ausnutzt, um die Daten der Nutzer zu verarbeiten. Da es den Nutzern am Markt an Alternativen zu Facebook mangelt, haben diese keine andere Wahl als die kritisierte Datenverarbeitung zu akzeptieren, weshalb es hier an Freiwilligkeit mangelt.

Facebook wollte diese Verfügung nicht akzeptieren, weshalb der Fall schließlich vor dem BGH landete. Dieser entschied nun zugunsten des BKartA, weshalb Facebook die Datenverarbeitung beschränken müsste. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig, weshalb davon auszugehen ist, dass Facebook dagegen vorgehen wird. Der Fall wird also noch nicht zu den Akten gelegt.

Was ist an dieser Entscheidung so besonders?
Der Fall zeigt, dass datenschutzrechtliche Probleme auch über andere Rechtswege als das Datenschutzrecht angegangen und gelöst werden können. Besonders im Kartellrecht hat sich in den letzten Jahren herauskristallisiert, dass die großen Internetkonzerne in ihren Marktsegmenten teilweise monopolähnliche Stellungen aufgebaut haben, die überwacht werden müssen. Hier gibt es zum Thema Datenverarbeitung häufig Überschneidungen mit dem Datenschutzrecht, weshalb beide Rechtsgebiete Hand in Hand gehen können, um die Rechte der Nutzer zu schützen.

Falls Behörden durch rein datenschutzrechtliche Prüfungen nicht an solche die großen Internetkonzerne herankommen, wird inzwischen häufig die Hintertür durch das Kartellrecht genommen, um die Unternehmen doch noch für Verstöße zu sanktionieren. Problematisch daran ist, dass das Datenschutzrecht anscheinend noch nicht ausreichend verankert ist, um wirklich effektiv gegen Verstöße bei Digitalunternehmen vorgehen zu können, sodass keine anderen Rechtsgebiete mehr bemüht werden müssen.

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