Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 7 DS-GVO
Auch mit der am 25.05.2018 inkrafttretenden DS-GVO bleibt das sogenannte „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ (Art. 6 DS-GVO bzw. § 4 BDSG a. F.) bestehen. Dies bedeutet, dass die Datenverarbeitung verboten ist, außer sie ist durch das Gesetz ausdrücklich erlaubt oder der Betroffene hat der Verarbeitung seiner Daten zugestimmt. Viele Unternehmen die personenbezogene Daten verarbeiten, beziehen sich…
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