Wird Datentransfer in die USA wieder legal?

Seitdem der EuGH das Privacy Shield 2020 für rechtswidrig erklärt hat, gibt es keine Alternative für die Datenübermittlung in die USA. Dies stellt viele Unternehmen vor Schwierigkeiten, da viele Dienste nutzen, welche von Firmen aus den USA bereitgestellt werden und mittlerweile unverzichtbar sind. Für all diese Unternehmen gibt es nun einen Silberstreif am Horizont. Am 07.10.2022 hat US Präsident Joe Biden einen Erlass unterzeichnet, welche möglicherweise ein Ausweg sein kann.

Die sogenannte „Executive Order on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“ soll nun regeln, in welchem Umfang US-Behörden auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen dürfen.

Das Problem des Privacy Shield und seines Vorgängers dem Safe-Harbor-Abkommen sind nämlich die umfangreichen Zugriffsrechte der US-amerikanischen Behörden auf Daten von EU-Bürgern. Mit dem neuen Abkommen soll eine Grundlage geschaffen werden, den Privacy Shield wiederzubeleben. Das Zugreifen auf Daten von EU-Bürgern soll auf spezielle Ausnahmefälle beschränkt werden bei denen z. B. die nationale Sicherheit bedroht ist. Außerdem soll eine Beschwerdestelle für EU-Bürger eingerichtet werden, an welche Sie sich wenden können, wenn es um den Umgang mit ihren Daten geht. Als nächstes ist nun die EU dran, einen Angemessenheitsbeschluss zu fassen, um offiziell festzustellen, dass ein der DS-GVO angemessenes Datenschutzniveau für die Übermittlung von Daten an die USA besteht. Das ist Voraussetzung für die Datenübertragung in die USA.

Bereits zweimal wurden Angemessenheitsbeschlüsse zur Datenübermittlung in die USA gekippt. Es bleibt also zu erwarten, ob Max Schrems und seine Organisation NOYB dann auch gegen diesen neuen Angemessenheitsbeschluss gerichtlich vorgehen werden. Hier ist die Entwicklung abzuwarten.

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