Datenschutzrechtliche Neuerungen
- Written by Stephanie Vogel
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In letzter Zeit wurde eine Reihe von datenschutzrechtlichen Rahmenabkommen in der Praxis diskutiert. Das aktuellste ist das sog. Umbrella Agreement, als Ergänzung zum Privacy Shield bezüglich des Informationsaustauschs zwischen den Behörden, welches am 01.12.2016 im Plenum des Parlaments in Brüssel beschlossen wurde. I.
I. Zielstellung
Zielstellung ist es den Datenverkehr zwischen der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden mit der EU und USA zu regeln. Dies soll verbindliche Standards zur Datenweitergabe bei der polizeilichen und juristischen Zusammenarbeit schaffen. Dies soll der Prävention, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich terroristischer Tätigkeiten dienen. Laut Angaben von Justiz-Kommissarin Vera Jourova soll dabei für ein angemessenes Datenschutzniveau Sorge getragen werden. Inwieweit sich Grundsätze an der EU-Grundrechte-Charta messen lassen bleibt abzuwarten.
II. Umfang der Datenerhebung
Zu den betroffenen Daten gehören personenbezogene Daten wie Name, Adresse und Vorstrafen. Eine Datenweitergabe an Drittstatten soll ohne Einwilligung des Ursprungslandes nicht stattfinden. Zur Durchsetzung von Rechtspositionen der Betroffenen sollen entsprechende Klagemöglichkeiten eröffnet werden. Konkrete Vorgaben im Umgang mit den Daten wie Löschungsfristen oder die Verfahrenswiese bei Auskunftsanfragen sind jedoch noch zu erörtern.
III. Weitere aktuelle Neuerungen
Zu erwähnen sind noch die Ende des Jahres 2016 vorgestellte Europäische Charta der digitalen Grundrechte, welche sich mit der Freiheit des Einzelnen in der Digitalen Welt, aber auch Spezialgebiete wie Big Data und künstlicher Intelligenz beschäftigt. Es bleibt abzuwarten, wie der Vorschlag angenommen wird. Auf Bundesebene wurde Ende November der zweite Entwurf des Anpassungsgesetzes der EU-Datenschutz-Grundverordnung erstellt.