Bildhafte Darstellung im Datenschutz
- Written by Stephanie Vogel
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Im Datenschutz spielt die Transparenz und die Informiertheit eine große Rolle, doch oftmals ist es schwierig die Datenverarbeitungsvorgänge verständlich für den Betroffenen zu beschreiben. Die Europäische DatenschutzGrundverordnung fordert diesbezüglich in Art. 12 Abs. 1 DSDVO geeignete Maßnahmen damit die Informationen, präzise, transparent, verständlich, in leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache, bereit gestellt werden können.
Sie gibt die Empfehlung, dass die Informationen gemäß Art. 12 Abs. 7 DSGVO auch in Verbindung mit standarisierten Bildsymbolen (Icons) zur Verfügung gestellt werden können, damit soll ein leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung der personenbezogenen Daten vermittelt werden.
Zukünftig ist es also erwünscht, dass eine bildhafte Beschreibung des Datenschutzes erfolgt mit dem Ziel den Nutzer besser über die Datennutzung vorinformieren zu können.
1. Form der Unterstützung durch Piktogramme
Durch die Bildsymbole soll erreicht werden, dass alle betroffenen Personengruppen (z. B. Bewerber, Schüler, Kinder), egal in welcher Konstellation, die Datenschutzbestimmungen verstehen.
In DSGVO-Erwägungsgrund 60 wird der Hinweis gegeben, dass die Bildsymbole in elektronischer Form zur automatischen Auswertung maschinenlesbar sein sollten. Weitere offizielle Umsetzungsdetails sind zu den Bildsymbolen noch nicht bekannt, aber es ist damit zu rechnen, dass entsprechende Modalitäten (DSGVO-Erwägungsgrund 60, 70 und 166) zu den Bildsymbolen von der Europäischen Kommission bekanntgegeben werden. Nach Bekanntgabe der Standards sollten die Bildsymbole in den datenschutzrechtlichen Kontext eingepflegt werden. Bis dahin sollte darauf geachtet werden, dass es sich um ein übersichtliches und verständliches Layout handelt und alle Informationen vom Leser schnell erfasst werden können.
Beispiele für derartige Gestaltungen der Icons für eine Datenschutzerklärung finden sich unter: https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/data-privacy-icons-v01.pdf.
2. Anwendungsbeispiele für den unterstützenden Einsatz von Piktogrammen
- Videoüberwachung
Bisher schon bekannt sind die verpflichtenden Piktogramme bei Überwachungskameras, die über den Einsatz der Videokameraanlagen aufmerksam machen sollen. Zukünftig müssen unteranderem auch noch die Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. dessen Vertreter (Art. 13, 14 DSGVO) daraus hervorgehen.
- Datenschutzerklärung
Insbesondere die Datenschutzerklärung soll durch die bildliche Darstellung leichter verständlich werden. Zudem sollen nach DSGVO-Erwägungsgrund 32 entsprechende aktive ankreuzbare Kästchen (Checkboxen) als elektronische Einwilligung den Informationsfluss unterstützen.
- Einwilligung und Nutzungsbedingungen
In Einwilligungen zur Verwendung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 7 DSGVO (unter auslegender Betrachtung § 51 DSAnpUG-EU/BDSG n. F.) und Nutzungsbedingungen sollen die Bildsymbole das Zustimmen oder Ablehnen vereinfachen.
- weitere Anwendungsbereiche
Weitere Anwendungsbereiche der Bildsprache können auch datenschutzrechtliche Zertifizierungen oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen sein.