Datenschutzauskunft-Zentrale – Ein unlauteres DSGVO-Vorgehen

Seit dem gestrigen Tag verzeichnen wir eine Vielzahl von Anfragen zu einer Datenschutzauskunft-Zentrale aus der Lehnitzstraße 11 in Oranienburg.

Hierbei handelt es sich inhaltlich um einen Versuch „mit einer als hoheitlich getarnten“ Vorgehensweise einen zivilrechtlichen und entgeltpflichtigen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Derartige „Maschen“ sind in der Vergangenheit gehäuft im Zusammenhang mit Gewerbe- bzw. Marken- und Branchenbucheintragungen bekannt geworden.

Nun wird auch versucht im Rahmen der allgemeinen DS-GVO Panik, „Kunden“ für dieses Geschäftsmodell zu begeistern.

Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten haben, empfehlen wir dies zu vernichten und keinesfalls zu antworten. In der Rechtsprechung gab es in vergleichbaren Fällen durchaus eine beträchtliche Anzahl von Gerichten, welche die Unternehmen aufgrund der Unternehmereigenschaft (Nichtbestehen eines Widerrufrechtes) zur Zahlung verpflichtet haben. Sollten Sie es bereits beantwortet haben, empfiehlt sich zumindest eine Anfechtung der Willenserklärung bzw. eine kurze Abstimmung mit dem Anwalt Ihres Vertrauens.

 

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