Behörden auf Soziale Medien bald Vergangenheit?

Soziale Medien sind in der heutigen Gesellschaft gängige Unterhaltungs- und Kommunikationsplattformen. Allerdings muss laut dem baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink erst ermittelt werden, ob eine solche Datenverarbeitung überhaupt noch rechtmäßig einsetzbar ist. Er hat es sich zum Ziel gesetzt den Einsatz von Sozialen Medien bei Behörden genau zu überprüfen.  Es bestehen massive Zweifel, ob die Accounts von Behörden auf Facebook oder Twitter rechtmäßig existieren und nicht sogar ein Verbot in Betracht kommen sollte.

  1. Welche Kritikpunkte zu den Sozialen Medien werden geäußert?

Hintergrund für die drastischen Aussagen des Landesdatenschutzbeauftragten sind mitunter auch die vergangenen Gerichtsentscheidungen zum Betrieb von Fanpages bei Facebook wie das Urteil vom Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2018 (EuGH, 05.06.2018, Az. C-210/16). Danach sind die Betreiber einer Fanpage mitverantwortlich, also gemeinsame Verantwortliche, für Datenschutzverstöße beim Konzernunternehmen Facebook. Etwaige Vereinbarungsentwürfe wie das „Page Controller Addendum“, sind bisher nach dem Standpunkt der Datenschutzaufsicht nicht rechtskonform ausgestaltet und können somit nicht als Grundlage für die Datenverarbeitung herangezogen werden.

Es wird zudem kritisiert, dass in den Sozialen Medien Profile von den Nutzern angelegt werden und keine Klarheit darüber besteht, was mit den Daten geschieht bzw. wofür sie verwendet werden.

Hinsichtlich der Gefahrenabwehr hat nun im September 2019 auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Datenschutzaufsichtsbehörde eine Deaktivierung einer Facebook-Fanpage anordnen darf (BVerwG, 01.09.2019, Az. 6 C 15.18). Die Rechtskonformität dieses Urteils wird wiederum gerade vom Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entscheiden.

2. Welche Folgen haben die Positionierungen zu den Sozialen Medien?

Brink hat die Kommunikationsmöglichkeit über Twitter als direktes Kommunikationsmittel zum Bürger angesehen, aber mit dem Hintergrundwissen über mögliche Datenschutzverstöße, bereits die Löschung seines eigenen Twitter-Account zum 31.01.2020 angekündigt.

Inwieweit konkrete Prüfungsmaßnahmen auf Behörden in den verschiedenen Bundesländern bzw. im nächsten Atemzug wahrscheinlich auch auf Unternehmen zukommen werden bleibt noch offen. In Baden-Württemberg wurden bereits erste Gespräche mit Behörden zu dem Thema geführt. Als weiteren Schritt sieht Brink neben der „Warnung, die Verwahrung und letztlich die Anordnung“.  Der Ansicht, dass sich öffentliche Stellen besser aus den Sozialen Medien zurückziehen sollten, ist auch die Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfahlen Helga Block.

Unabhängig von dem zuvor benannten, sollte sich jeder Einzelne im Klaren sein, was es für Folgen haben kann, die angeprangerten Sozialen Medien zu nutzen.

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