Datenübermittlungen in die USA – endlich wieder Sicherheit

Lange war es angekündigt und nun ist es endlich da – das neue Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA. Die wichtigsten Infos dazu jetzt in Kürze:

Dieses neue Abkommen ist nun der dritte Anlauf einen Konsens für den Datenschutz mit den USA zu finden und dennoch ist bereits jetzt die nächste Klage zu erwarten.

Die USA sollen nun ein angemessenes Schutzniveau für Daten aus der EU bieten, indem durch die neue Regelung verbindliche Garantien eingeführt werden, um die Bedenken des Europäischen Gerichtshof auszuräumen. 2020 bemängelten die Richter am „Privacy Shield“ die weitreichenden Zugriffsrechte der us-amerikanischen Geheimdienste auf Daten europäischer Bürger. Diese Thematik soll nun in dem neuen Abkommen ausgeräumt worden sein, indem die Geheimdienste nur noch eingeschränkte Zugriffsrechte haben. Nämlich nur dann, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei. Außerdem soll ein Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes eingerichtet werden.

Bezüglich der Verhältnismäßigkeit gab es allerdings bereits Kritik von Seiten der Datenschutzorganisation NOYB und deren Gründer, Max Schrems, welcher bereits die beiden Vorgänger des neuen Abkommens durch den EuGH hat kippen lassen. Er kritisierte, dass die USA das Wort „verhältnismäßig“ anders definiert als der Europäische Gerichtshof. Weiterhin bemängelte er, dass die Rechtsbehelfe nicht dem EU-Recht entsprächen. Eine erneute Klage sei damit schon nahezu sicher.

Nichtsdestotrotz können Unternehmen erst einmal aufatmen. Die Datenübermittlungen in die USA sind aktuell wieder möglich, ohne dass Einzelfallprüfungen erfolgen müssen. Wie lange das Abkommen standhält und wann die Klage kommt, bleibt entsprechend abzuwarten.

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