Einklang des Daten- und Verbraucherschutzes
- Written by Stephanie Vogel
- Published in News
- Leave a reply
- Permalink
Es tauchen täglich neue Meldungen über datenerfassende Haushaltsgeräte (vgl. Smart-Home) auf, wie der kartographierende Staubsauger, der intelligente Kühlschrank oder die fernsteuerbare Heizung, welche eine Datenverbindung zum Internet herstellen können. Im Rahmen eines im Juni 2017 veröffentlichten Gutachtens zur digitalen Souveränität des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen im Bundesjustizministerium wurden die zahlreichen Problemfelder des Digitalen Wandels behandelt. Insbesondere wurde in dem Gutachten der Datenschutz im Internet und in diesem Zusammenhang zu verhindernde Szenarien wie Hackerangriffe und Datenmissbräuche dargestellt (Quelle: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/SVRV_Gutachten_DigitaleSouveraenitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
I. Anliegen des Verbraucherschutzes
Um die Betroffenenrechte im digitalen Wandel zu würdigen und die digitale Entwicklung dabei zu berücksichtigen sind einige Maßnahmen zu erfüllen. Hervorgebracht wurden Lösungsansätze, wie unter anderem ein verbraucherzentriertes Datenportal, welches dem Verbraucher einen Überblick über die Datennutzungen der Anbieter geben soll. Diese „Dashboard-Lösung“ soll dem Verbraucher ermöglichen Daten zentral zu ändern oder löschen. Weiterhin sieht der Sachverständigenrat auch die Notwendigkeit internetfähige Produkte einer Art Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, damit die Unbedenklichkeit geprüft werden kann (vgl. auf betrieblicher Ebene Datenschutz-Folgenabschätzung).
II. Verbraucherschutzfreundliche Umsetzungen in der Praxis
Im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung werden die Forderungen nach den datenschutzrechtlichen Grundsätzen, wie die möglichst begrenzte Datenspeicherung und Umsetzung der nutzerfreundlichen Voreinstellungen stärker. Besonders in den Fokus einer transparenteren Gestaltung rücken dabei Soziale Netzwerke und Vergleichsportale im Internet. Das Recht auf Datenportablität soll dem Verbraucher ermöglicht mit seinen Datenbeständen auf einen anderen Anbieter zu wechseln ( geeignetes Format und eine Organisation). Ähnlich wie bei den Vorgaben zur digitalen Zahlungsabwicklung, sollen zukünftig konkrete Richtlinien geschaffen werden. Die verbraucherschutzfreundlichen Vorgaben sollen zudem mittels angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützt werden.
Inwieweit die Lösung zur Technologie, Regulierung und Digitalen Kompetenz in der Praxis mittels der der oben genannten Lösung bzw. durch eine Prüfinstanz umsetzbar ist wird sich noch zeigen. Dennoch sollten unabhängig davon, ob Verbraucher durch konkrete Produkte in ihrem privaten Lebensbereich betroffen oder welches Geschäftsfeldes involviert ist, die Datenschutzinformationen auf der Internetseite vollständig sein, denn die Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände nach dem UKlaG und die zu erwartende Kontrollen von den Datenschutzaufsichtsbehörden werden im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zunehmen.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.