Datenschutz im Automobilbereich

In modernen Autos werden eine Vielzahl von persönlichen Daten des Fahrzeughalters sowie allgemeine Fahrzeug- und Verkehrsdaten erfasst. Die zunehmende Vernetzung von Daten erfordert eine angemessene Berücksichtigung des Datenschutzes (insbesondere  der Betroffenenrechte). Aktuell fordert der ADAC daher, die Transparenz zu verbessern, indem Automobilhersteller eine Liste für jedes Fahrzeugmodell mit den erfassten Daten anlegen sollen. Die Veröffentlichung der Informationen soll gleichzeitig dazu führen, dass die Autoeigentümer als Betroffene mit vertretbarem Aufwand die Möglichkeit haben ggf. eine Einschränkung der Datenerfassung zu erzielen.

In der Praxis werden unterschiedliche Anforderungen an den Datenzugriff gestellt z. B. dürfen unabhängige Werkstätten nur Fehlerspeicher auslesen, Herstellerwerkstätten auch Angaben über Motorsteuerung oder Wegfahrsperre eruieren und Entwicklungsabteilungen sogar Details für etwaige Regressforderungen in Erfahrung bringen.

 Der Verband der Automobilindustrie und die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder  haben im Februar 2016 eine gemeinsame Erklärung zu den „datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nichtvernetzter Fahrzeuge“ unterzeichnet. Im Wesentlichen werden darin die folgenden Grundsätze über die Personenbezogenheit im Fahrzeug behandelt: Zeitpunkts der Datenerhebung, Bestimmung der verantwortlichen Stelle, Rechtsgrundlagen für den Datenumgang und Auskunftsrechte gegenüber den Herstellern.

Ebenso wurde in der 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gefordert, dass in der Automobilindustrie bereits in der Konzept- und Entwicklungsphase die technischen Einstellungen so konfiguriert werden, dass die Datenverarbeitung transparent abläuft. Vor allem soll die Datensparsamkeit, die rechtmäßige Datenübermittlung und die Möglichkeit zur Löschung der Daten sichergestellt werden.

Die Begriffe „Connected Car“ bzw. die vernetzte Mobilität werden medienwirksam vermarktet und auch der Datenschutz spielt dabei zunehmend eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Über die Vernetzung der Daten müssen sich auch Arbeitgeber informieren, wenn Sie entsprechende Dienstwagen oder Poolfahrzeuge zur Verfügung stellen, insbesondere bei einer betrieblich/privaten Nutzung. Denn anhand der vielen Informationen, welche durch die Nutzung eines Fahrzeuges erfasst werden, erscheint es möglich, dass eine Profilbildung zustande kommt. Bereits aus der örtlichen Lokalisierung mittels GPS lassen sich eindeutige Bewegungsprofile erstellen, Fahrverhalten analysieren und den aktuellen Aufenthaltsort bestimmen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz ist es aber dem Arbeitgeber nicht gestattet einen solchen permanenten Kontrolldruck auszuüben.

Zudem sollte die Datenkommunikation aus dem Fahrzeug mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen geschützt werden (z.B. datenschutzkonforme Schnittstellen). Es ist daher wichtig, unabhängig welche Stellung man als Fahrzeughalter inne hat – sich über die datenschutzrelevanten Rahmenbedingungen zu informieren.

Weitere datenschutzrechtliche Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Verwertungsmöglichkeit der gesammelten Daten (z. B. gerichtliche Beweisbarkeit mittels Dashcams bei Unfällen).

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