Zusammenfassung: Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den 30. Tätigkeitsbericht vorgestellt

Anfang April hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber den 30. Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht. Wir haben für Sie kurz zusammengefasst, welche Themen aus datenschutzrechtlicher Sicht im letzten Jahr relevant waren und in Zukunft auch weiter von Interesse sein werden.

Im Allgemeinen fasst Prof. Ulrich Kelber zusammen, dass auch das Jahr 2021 von der Corona-Pandemie und deren Bekämpfung geprägt war. Trotz dessen hat sich der Beratungsbedarf auf einem hohen Niveau eingependelt und es wurden so zahlreiche Datenschutzbeschwerden bearbeitet.

Kernaspekte des Berichtes waren unter anderem die folgenden Themen:

1. Ausweitung des Beschäftigtendatenschutzes

Ein großes Themenfeld widmete der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit dem Beschäftigtendatenschutz. Denn insbesondere der Umgang mit den Gesundheitsdaten der Mitarbeiter zu 2 oder 3 G Regel am Arbeitsplatz bedarf einer konkreten Regelung. Laut Prof. Ulrich Kelber schreitet die Digitalisierung in Betrieben und der Verwaltungen immer schneller fort und es bedarf einer konkreten Regelung.

2. Umgang mit Künstlicher Intelligenz

Ein weiterer Kernaspekt war auch der Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) diese Systeme und Anwendungen können biometrisch auswertbare Informationen verarbeiten und zu Profilen formen. Dahingehend muss der Datenschutz die fortschreitende Technik würdigen und einen Interessenausgleich unter Risikoabwägung schaffen. Es liegt bereits ein Regulierungsentwurf der EU Kommission als Rechtsrahmen vor, welcher noch zu konkretisieren ist. Ebenfalls ist für den Bereich Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ein Konsultationsverfahren eröffnet, welches zu einer öffentlichen Debatte führen soll.

3. Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes

Zudem wurde darauf eingegangen, dass das Telekommunikationsgesetz durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (Umsetzung Privacy-Richtlinie) überarbeitet wurde und gemeinsam mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (Themen wie Cookies) in Kraft getreten ist.

4. Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses

Es ging weiterhin um die Arbeit des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) als eine unabhängige Einrichtung auf europäischer Ebene zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften. Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich das Ziel gesetzt Leitlinien und Orientierungshilfen zu entwickeln. Diese sollen insbesondere dazu dienen, dass Themen wie Benachrichtigungen über Datenschutzverletzungen, Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit vernetzten Fahrzeugen und mobilitätsbezogenen Anwendungen, Sprachassistenten, Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ in der DSGVO und vieles mehr einheitlich geregelt werden.

5. Gesundheitsdaten

Der vorliegende Tätigkeitsbericht befasst sich außerdem mit einer Vielzahl von Gesundheitsdaten. Sei es die Warn-APP zur Pandemiebekämpfung oder der Software SORMA zur Schaffung einer digitalen Kontaktnachverfolgung zum Austausch bei den Gesundheitsämtern. Zudem wurde sich über die Elektronische Patientenakte (insbesondere deren Zugriffsmanagement) und die Datenerfassung bei Genomsequenzierung in der Diagnostik verständigt.

6. Andere Themen

Ebenfalls standen wieder allgemeine Themen wie die Behandlung von Daten von Auskunfteien, die Datenkommunikation per E-Mail, die Digitalisierung der Verwaltung oder gar die Regelung des Sicherheitsüberprüfungsgesetz auf dem Plan.

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