Datenschutzrechtliches Umbrella-Abkommen zwischen der EU und der USA
- Written by Stephanie Vogel
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Zwischen der EU und der USA wurde Anfang Juni ein Rahmenabkommen zum Datenschutz (sog. Umbrella Agreement) unterzeichnet. Das Abkommen zielt auf die Verbesserung der Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. Für das Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des EU-Parlaments erforderlich.
Vor allem sollen einheitliche Vereinbarungen zum Datenaustausch von Behörden zu Datenübermittlungen und zur Speicherdauer bei der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Straf- und Terrosrismusbekämpfung geschaffen werden. Insbesondere sind in dem Abkommen erste Voraussetzungen für eine rechtmäßige Datenübermittlung im transatlantischen Raum festgelegt.
Eine detaillierte Betrachtung des Datenverkehrs soll zu einer Ausweitung der Rechtsschutzmaßnahen führen. Unterstützt wird dies durch ein Klagerecht, welches auf Grundlage des im Herbst 2015 vom US-Kongress verabschiedeten Judicial Redress Act beruht. Jener Aspekt ist ein unmittelbares Ergebnis der bekannten EUGH Schrems-Entscheidung zu dem Safe Harbour Abkommen aus dem Oktober 2015 (Bedingung eines Klagerecht von EU Bürgern zur Stärkung Ihrer Betroffenenrechte vgl. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=169195&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).
Hinsichtlich der Anforderungen an die europäischen Datenschutzbestimmungen besteht noch keine Einigkeit wie die konkrete Ausgestaltung zu erfolgen hat. Insbesondere steht die Vereinbarkeit mit den grundgesetzlichen Schutzrechten noch in der Diskussion. Gleichwohl sich Regelungen auf den Datenaustausch abzielen, steht das Abkommen in keiner Verbringung zum derzeit noch in den Verhandlungen stehenden Privacy Shield.